Die EPFL besteht aus einer Direktion, fünf Fakultäten, zwei Colleges, einer Hochschulversammlung, einer Lehrkörperkonferenz sowie aus Zentren und Zentralorganen.
Direktion
Die Direktion ist die oberste Instanz der EPFL. Sie zeichnet für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation, sowie für die zentrale Verwaltung der Hochschule verantwortlich. Dabei stellt sie sicher, dass die EPFL ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verantwortung gerecht wird.
Zudem legt sie die Verwaltungsvorschriften und die operative Struktur der Hochschule fest. Ferner entscheidet sie über die Gründung und den Namen der Einheiten der Hochschule und ist entscheidungsbefugte Arbeitgeberin der Mitarbeitenden der EPFL. In diesem Rahmen arbeitet sie eng mit den verschiedenen Mitbestimmungsgremien der Schule zusammen, wie der Hochschulversammlung.
Direktion im Detail
Präsidium
Als Forscher, Professor und exzellenter Kenner des Schweizer Bildungs- und Forschungswesens wurde Martin Vetterli 2017 zum Präsidenten der EPFL ernannt.
Büro des Präsidiums
Der Präsident wird von zentralen Diensten unterstützt, die zusammen mit ihm die Grossprojekte der Hochschule umsetzen.
Vizepräsidien
Die Vizepräsidien koordinieren die Tätigkeiten der EPFL.
Fakultäten und Colleges
Die fünf Fakultäten sind die Lehr- und Forschungseinheiten der EPFL. Sie sind zuständig für die Lehre und unterstützen die Sektionen im Rahmen fakultätsinterner Ausbildungsprogramme.
Die EPFL umfasst ebenfalls zwei Colleges.
Colleges
Hochschulversammlung
Die Hochschulversammlung hat das Vorschlagsrecht für alle Erlasse des ETH-Rats, das Budget und die Planung sowie die Gründung oder Auflösung von Lehr- und Forschungseinheiten und die Mitbestimmungsstrukturen.
Die Hochschulversammlung gibt ebenfalls eine Stellungnahme zum jährlichen Tätigkeitsbericht des Präsidenten der Hochschule ab. Ferner achtet sie auf die Mitbestimmung innerhalb der Einheiten der EPFL.
Lehrkörperkonferenz
Die Lehrkörperkonferenz vertritt das Lehrpersonal. Ihr Auftrag besteht darin, der Direktion der Hochschule eine fachliche Stellungnahme zu allen lehrspezifischen Fragen zu liefern.
Die Lehrkörperkonferenz umfasst 25 Mitglieder und setzt sich aus Professor*innen, Dozent*innen und Lehrbeauftragten zusammen. Die Mitglieder werden von ihren Kolleginnen und Kollegen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt, die höchstens zweimal verlängert werden kann.
Zentren
Ein Zentrum ist eine transdisziplinäre Einheit mit besonderem Forschungs-, Ausbildungs- und Wertschöpfungsauftrag und kann über eine wissenschaftliche und technologische Infrastruktur verfügen, deren Leitung von der Direktion der EPFL festgelegt wird.
Für die an eine Fakultät angeschlossenen Zentren wird die Leitung in Absprache zwischen der Direktion der EPFL und dem betroffenen Dekan festgelegt.
Forschungsbereiche der EPFL entdecken
Zentralorgane
Die Zentralorgane übernehmen administrative, technische und betriebliche Aufgaben und unterstützen Lehre, Forschung und Wertschöpfung der gesamten EPFL.