Das Steuerrecht sieht aus verschiedenen Gründen Abzüge und Befreiungen vor. Wenn diese nicht der Steuernorm entsprechen, werden sie als Steuervergünstigungen bezeichnet. In dieser Studie werden die wichtigsten Steuervergünstigungen auf Bundes- und Kantonsebene auf ihre möglichen Klimawirkungen hin untersucht. Sie schätzt das Ausmass der zusätzlichen CO₂-Emissionen sowie der Haushalskosten der Steuervergünstigungen. Die Studie liefert damit sowohl zur Klimapolitik als auch zur aktuellen Debatte um die Bekämpfung der strukturellen Defizite im Bundeshaushalt einen wichtigen Beitrag.
Studie belegt klimaschädliche Auswirkungen von Steuervergünstigungen
Die Studie kommt zum Schluss, dass die Abschaffung der klimawirksamen Steuervergünstigungen den CO₂-Ausstoss um insgesamt 2,5 Millionen Tonnen pro Jahr reduzieren würde. Davon sind 1 Million Tonnen im nationalen Emissionsinventar von 42 Millionen Tonnen im Jahr 2022 enthalten. Die Einsparungen würden also 2.4 % dieser Emissionen ausmachen. Gleichzeitig würden zusätzliche Steuereinnahmen in Milliardenhöhe generiert: 4,6 Milliarden Franken, wovon der grösste Teil – 2,9 Milliarden Franken – dem Bund zugutekäme.
Starke Effekte beim internationalen Flugverkehr
Von einer stark klimarelevanten Subvention profitiert der internationale Luftverkehr, der von der Mineralölsteuer und der Mehrwertsteuer befreit ist. Eine Abschaffung dieser Steuervergünstigungen würde den CO₂-Ausstoss um fast 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr senken. Dazu besteht ein Potenzial von über 1,3 Milliarden Franken zusätzlicher Steuereinnahmen. Von den untersuchten Steuervergünstigungen würden sie die zweithöchsten Mehreinnahmen für den Bund und die grösste Reduktion der CO₂-Emissionen bringen.
Berufliche Mobilität mit dem Auto wird steuerlich begünstigt
Im Bereich der beruflichen Mobilität wirken sich Steuervergünstigungen für das Pendeln mit dem Auto, Firmenwagen und Gratisparkplätze klimaschädlich aus. Die Analyse zeigt, dass diese Steuervergünstigungen das Nutzerverhalten beeinflussen und damit zu einer Erhöhung der CO₂-Emissionen führen. Eine vollständige Abschaffung des Pendlerabzugs sowie der Steuervergünstigungen für Geschäftswagen und Parkplätze am Arbeitsort würde den CO₂-Ausstoss um über 600’000 Tonnen reduzieren und Mehreinnahmen bei den Einkommenssteuern von über 2 Milliarden Franken generieren.
Strassengüterverkehr wird nur teilweise besteuert
Beim Schwerverkehr werden die externen Kosten bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) nicht vollständig kompensiert. Leichte Nutzfahrzeuge sind sogar vollständig von der LSVA befreit. Diese Steuervergünstigungen erhöhen die Nachfrage, was zu signifikant mehr CO₂-Ausstoss führt. Müsste der schwere Güterverkehr seine nicht klimabezogenen externen Kosten vollumfänglich decken, würde sein CO₂-Ausstoss um über 100’000 Tonnen sinken und die LSVA würde eine halbe Milliarde Franken mehr einbringen. Müssten zudem die leichten Nutzfahrzeuge ihre nicht klimabezogenen externen Kosten decken, würde dies den CO₂-Ausstoss nochmals um über 100’000 Tonnen reduzieren und mehr als eine halbe Milliarde Franken einbringen.
Für die Entscheidung, eine Steuervergünstigung zu ändern, zu reduzieren oder abzuschaffen gilt es natürlich weitere Aspekte zu berücksichtigen. Steuervergünstigungen dienen in der Regel einem bestimmten Zweck, und ihre Änderung kann eine Reihe von wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen haben. Diese Abwägung vorzunehmen ist Aufgabe der Politik.
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Hauptstudie (nur auf Englisch): Download